Vor der Rückgabe wissen, worüber gesprochen wird.
Eine unabhängige Begutachtung vor der Leasingrückgabe hilft, den Fahrzeugzustand einzuordnen und Auffälligkeiten zu dokumentieren. Dirk Konrad ist Ihr Ansprechpartner aus Marl.

Zustand vor der Rückgabe festhalten
Kratzer, Dellen oder Spuren im Innenraum werfen vor der Rückgabe häufig Fragen auf. Eine Besichtigung vor dem Rückgabetermin schafft eine dokumentierte Grundlage für das Gespräch mit dem Leasinggeber.
Ein geleastes Fahrzeug muss nicht wie neu aussehen. Welche Spuren alters- und laufleistungsgerecht sind und welche darüber hinausgehen, hängt unter anderem vom Fahrzeug und den vereinbarten Rückgabebedingungen ab. Wir betrachten die Auffälligkeiten fachlich; die vertragliche Abrechnung bleibt davon zu unterscheiden.
Den Termin sinnvoll vorbereiten
- Rückgabedatum und aktuellen Kilometerstand nennen
- Leasingvertrag und vorhandenen Schaden- oder Rückgabekatalog bereithalten
- Bekannte Schäden, Reparaturen und Wartungsunterlagen zusammenstellen
- Fahrzeug sauber und zugänglich zur Besichtigung bereitstellen
Melden Sie sich möglichst vor der Rückgabe. Dann ist das Fahrzeug noch verfügbar und es bleibt Zeit, offene Fragen zu besprechen. Veranlassen Sie Reparaturen nicht allein aufgrund einer Vermutung über spätere Nachforderungen.
Was Sie mit Dirk klären
Sie besprechen die vorhandenen Auffälligkeiten, die benötigte Dokumentation und den Termin. Vor der Beauftragung werden Umfang und Kosten festgelegt. Vorhandene Fotos helfen bei der ersten Einordnung, ersetzen aber nicht in jedem Fall die Besichtigung.
Die unabhängige Begutachtung ersetzt keine vom Leasinggeber vertraglich vorgesehene Rücknahmeprüfung. Eine bestimmte Ersparnis oder der Verzicht auf Nachforderungen lässt sich nicht zusagen.
Häufige Fragen
Wird jeder Kratzer als Schaden berechnet?
Nein, normale Gebrauchsspuren sind von übermäßiger Abnutzung zu unterscheiden. Pauschale Aussagen ohne Fahrzeug, Laufleistung und Rückgabebedingungen sind nicht sinnvoll.
Kann ich auch ein Rückgabeprotokoll mitbringen?
Ja. Wenn bereits ein Protokoll vorliegt, nennen Sie die strittigen Punkte und ob das Fahrzeug noch besichtigt werden kann. Rechtliche Streitfragen gehören in eine Rechtsberatung.
Kann die Besichtigung vor Ort stattfinden?
Ort und Termin vereinbaren wir persönlich. Nennen Sie uns den Fahrzeugstandort und das geplante Rückgabedatum.
